Gemeinsame Streifen von Bundes- und Landespolizei am Münster Bahnhof zeigen Erfolg

(Symbolbild)

Die Bundespolizeiinspektion Münster und die Polizei Münster intensivieren ihre Zusammenarbeit am Bahnhof. Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf und Inspektionsleiter Peter Vaupel haben sich im Rahmen eines Treffens der Behördenleitungen darauf geeinigt, die gemeinsamen Streifentätigkeiten auszubauen.

Seit Dezember 2025 führen Bundes- und Landespolizei auf Grundlage einer Zusammenarbeitsvereinbarung regelmäßig gemeinsame Streifen durch. An den Wochenenden sind Polizistinnen und Polizisten beider Behörden im Bahnhof und im unmittelbaren Umfeld unterwegs. „Mehr als 50 Kooperationsstreifen haben wir bereits umgesetzt“, sagte Dorndorf. Das Konzept komme bei der Bevölkerung gut an: „Die Menschen nehmen die Doppelstreifen als verstärkte Präsenz an den Wochenenden deutlich wahr. Nach einem Konzert, einer Party oder einem Restaurantbesuch in der Stadt sollen sich Menschen im Bahnhofsbereich sicher fühlen.“

Auch innerhalb der beiden Polizeibehörden wird die Zusammenarbeit positiv bewertet. „Bundespolizei und Landespolizei agieren sehr professionell zusammen“, erklärte Peter Vaupel. „Die Kolleginnen und Kollegen erkennen die Vorteile, die sich aus den gemeinsamen Streifen ergeben. Fachwissen wird ausgetauscht, gegenseitiges Vertrauen baut sich weiter auf.“

Rechtlich ist die Zuständigkeit der Bundespolizei grundsätzlich auf das Bahnhofsgebäude begrenzt, während die Polizei Münster außerhalb des Bahnhofs für Straftaten und Sicherheit zuständig ist. Innerhalb dieser rechtlichen Vorgaben gibt es allerdings vielfältige Möglichkeiten für gemeinsames Handeln. „Die enge Zusammenarbeit bauen wir weiter aus“, betonte Dorndorf. „Den Menschen im Bahnhofsviertel sind die formalen Zuständigkeiten egal. Sie wünschen sich eine wahrnehmbare Polizei, egal in welcher Uniform.“

Ab sofort führen Bundes- und Landespolizei quartalsweise auch gemeinsame Schwerpunktaktionen durch. Diese konzentrieren sich auf bestimmte Deliktsfelder wie Drogenkriminalität oder Taschendiebstahl.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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