Gericht kippt Preiserhöhungen von ExtraEnergie – Kunden behalten alte Tarife

via dts Nachrichtenagentur

Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die ExtraEnergie GmbH stattgegeben. Alle angegriffenen Preiserhöhungen von Ende 2022 waren unwirksam, entschied das Gericht. Für die Kunden des Energieversorgers gilt daher weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis.

ExtraEnergie hatte im Sommer 2022 angekündigt, die Strompreise und Gaspreise für Kunden drastisch zu erhöhen – auch wenn diese eine Preisgarantie vereinbart hatten. Das Unternehmen betrieb seine Geschäfte unter mehreren Marken wie ExtraGas, PrioEnergie und HitEnergie.

Das Gericht lehnte die Argumentation von ExtraEnergie ab, wonach die Preise in der Energiekrise so stark gestiegen waren, dass es für den Anbieter nicht zumutbar war, an den vereinbarten Preisen festzuhalten. Das Gericht stellte stattdessen heraus, dass ExtraEnergie das Risiko durch die Formulierung einer Preisgarantie gerade in Kauf genommen habe.

Der Sammelklage der Verbraucherzentrale hatten sich mehr als 4.200 Kunden angeschlossen. Diese können nun auf Rückzahlungen hoffen. Allerdings steht noch nicht fest, ob ExtraEnergie eine Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. In diesem Fall müssten die betroffenen Verbraucher noch länger warten. Wer sich jedoch bis Juli 2026 ins Klageregister eingetragen hat, ist vor einer Verjährung geschützt.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentierte das Urteil gegenüber dem Spiegel: Kein Unternehmen dürfe sich an Krisen bereichern. Das Urteil zeige, dass Sammelklagen dafür sorgten, dass Verbraucherschutz bei den Menschen ankomme. Nun sei eine zügige Erstattung für die Kunden angezeigt.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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