Gericht: Polizeibewerbung darf nicht wegen Harnstein abgelehnt werden

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Polizeiberber nicht deshalb abgelehnt werden darf, weil er 2025 einen Harnstein hatte. Das Land NRW hatte die Bewerbung des Mannes aus dem Kreis Heinsberg mit der Begründung zurückgewiesen, dass die erforderliche Vorbeugung gegen erneute Harnsteine im Polizeialltag nicht vollständig zu gewährleisten sei.

Das Verwaltungsgericht Aachen war anderer Meinung und entschied, dass der Bewerber gesundheitlich geeignet ist. Die Polizeiaärztin habe sich nicht hinreichend mit seiner individuellen Situation auseinandergesetzt, urteilte das Gericht. Ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei der Ausübung des Polizeidienstes sei nicht nachgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Das Land könne nicht einfach darauf verweisen, dass der Bewerber täglich zweieinhalb bis drei Liter Flüssigkeit trinken und sich ausgewogen ernähren müsse. Dafür, dass dies zu erheblichen Problemen im Polizeialltag führe, fehle es an Belegen.

Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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