Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat konkretisiert, wie ein geplanter Preisdeckel für Kraftstoffe funktionieren soll. Nach dem Gesetzentwurf, über den das Handelsblatt berichtet, sollen diverse Ausnahmen und Einschränkungen gelten. Grund für die geplante Maßnahme sind die hohen Preise für Benzin und Diesel, die infolge des Irankriegs gestiegen sind. Bundesregierung und Länder hatten sich vor einigen Wochen auf die Einführung eines bundesweiten Deckels verständigt.
Die wesentlichste Einschränkung: Das Gesetz führt nicht automatisch einen Preisdeckel ein, sondern schafft zunächst nur die rechtliche Grundlage dafür. Die Bundesregierung kann den Preisdeckel erst scharf stellen, wenn Benzin und Diesel in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils um mehr als fünf Prozentpunkte über den durchschnittlichen Preissteigerungen der übrigen EU-Staaten liegen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die rechtliche Grundlage selbst soll jedoch nur für drei Monate gelten.
Ein Insider begründet die zahlreichen Ausnahmen damit, dass die Versorgung mit Benzin und Diesel jederzeit gewährleistet bleiben müsse. Es sei nicht sinnvoll, eine konkrete Entlastung in Cent zu versprechen. Deshalb können Bund und Länder den Preisdeckel aussetzen, wenn Versorgungsprobleme drohen. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, vom bundesweiten Höchstpreis abzuweichen – sowohl nach oben als auch nach unten. Dies gilt auch für einzelne Landkreise oder kleinere Gebiete.
Das Gesetz befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium der Bearbeitung. Nach Informationen des Handelsblatts ist es gerade in die sogenannte Frühkoordinierung gegangen, die den ersten Schritt für die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung markiert.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur