Gestohlene Kennzeichen und vier Haftbefehle bei Grenzkontrolle entdeckt

Bundespolizei

Bei einer Kontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 haben Bundespolizisten am Donnerstagabend einen gelben Fiat Panda mit vier Insassen gestoppt und dabei mehrere Straftaten aufgedeckt. Gegen 20:30 Uhr fiel den Beamten auf, dass sich nicht alle Fahrzeuginsassen mit gültigen Identitätspapieren ausweisen konnten.

Der Fahrer hatte weder einen Ausweis noch einen Führerschein dabei und gab seine Personalien nur mündlich an. Auf Nachfrage erklärte er zudem, gar keinen Führerschein zu besitzen. Bei der Überprüfung der am Auto angebrachten polnischen Kennzeichen wurden die Polizisten misstrauisch: Die Kennzeichen passten nicht zu den vorgelegten Fahrzeugpapieren. Eine Fahndungsabfrage ergab, dass die Kennzeichen in Polen als gestohlen ausgeschrieben waren. Der Fahrzeugschein gehörte jedoch zum Auto und bestätigte den rechtmäßigen Besitz.

Damit ergab sich gegen den Fahrer der Verdacht des Kennzeichenmissbrauchs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Fahrens ohne gültige Versicherung. Hinzu kam ein positiver Drogenschnelltest, der die Anzahl der Vergehen weiter erhöhte.

Auch bei der Kontrolle der Mitfahrer wurden die Beamten fündig. Bei einem 36-jährigen Polen stellten sie vier Suchvermerke fest: einen Haftbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.200 Euro der Staatsanwaltschaft Ellwangen, einen Haftbefehl zur Untersuchungshaft wegen Urkundenfälschung der Staatsanwaltschaft Ansbach sowie zwei weitere Suchvermerke zur Feststellung der ladungsfähigen Anschrift. Bei einer 31-jährigen Polin wurde zudem ein Pfefferspray ohne erforderliches Prüfzeichen aufgefunden. Gegen sie bestand damit der Verdacht einer Straftat nach dem Waffengesetz.

Gegen alle drei Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. Die gestohlenen Kennzeichen wurden sichergestellt, das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen abgeholt. Nach Abschluss aller Maßnahmen durften die Personen die Dienststelle zu Fuß verlassen. Der gesuchte Beifahrer wurde dem Haftrichter vorgeführt und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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