An den Grenzübergängen zur Tschechischen Republik haben Bundespolizisten am Mittwochabend zwei Männer gestellt, gegen die Haftbefehle vorlagen. Beide konnten ihre Reise nach Deutschland fortsetzen – indem sie ihre ausstehenden Geldstrafen bezahlten.
Am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 kontrollierten die Beamten einen 37-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hatte ihn zur Fahndung ausgeschrieben, weil er verdächtigt wird, sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt zu haben. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe in Höhe von 1.633 Euro noch vor Ort und konnte damit eine Verhaftung vermeiden.
Kurz darauf fiel den Beamten in Görlitz-Hagenwerder ein 41-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger auf, der ebenfalls gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte ihn wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zur Fahndung ausgeschrieben – es ging um den Versicherungsschutz für Fahrzeuge. Auch dieser Mann beglich die ausstehende Geldstrafe von 988 Euro an Ort und Stelle.
Beiden Männern war damit geholfen: Sie setzten ihre Fahrt nach Deutschland fort, ohne in Haft genommen zu werden.