Eine 45-jährige Rumänin ist in Gladbeck wegen Ladendiebstahls zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden – rechtskräftig und im beschleunigten Verfahren. Die Urteilsfällung folgte nur einen Tag nach ihrer Festnahme.
Am Dienstagmittag gegen 13:30 Uhr hatte ein Ladendetektiv die Frau in einem Supermarkt auf der Schultenstraße beobachtet, wie sie Lebensmittel in eine Tasche verstaute, ohne diese bezahlen zu wollen. An der Kasse bezahlte die Frau, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, nur Backware. Der Ladendetektiv sprach sie auf die Beobachtung an und verständigte die Polizei, die die 45-Jährige daraufhin festnahm.
Bereits am folgenden Tag wurde die Beschuldigte vor einer Richterin am Amtsgericht Gladbeck vorgeführt. Das Gericht verurteilte sie im beschleunigten Verfahren zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.