Nach den schweren Auseinandersetzungen am Göttinger Weender Tor am Abend des 13. Juni, bei denen ein Polizist durch Schüsse schwer verletzt wurde, verschärft die Polizei Göttingen ihre Maßnahmen gegen die beteiligten Großfamilien erheblich. Insgesamt 64 Angehörige dieser Familien wurden mit Aufenthaltsverboten oder Meldeauflagen belegt.
Die Polizei Göttingen verfügte bislang 14 Aufenthaltsverbote gegen Personen, die nicht im Göttinger Stadtgebiet wohnhaft sind. Weitere 26 Aufenthaltsverbote richteten sich gegen Personen, die in Göttingen leben oder dort arbeiten. Zusätzlich erteilten die Beamten in 24 Fällen personenbezogene Meldeauflagen.
Die Aufenthaltsverbote sind personenbezogen gestaltet und umfassen teilweise das gesamte Stadtgebiet Göttingen oder einzelne Bereiche der Stadt. Die Verstöße gegen diese Verbote gelten als Ordnungswidrigkeiten. Die Dauer ist einzelfallbezogen festgelegt und reicht von einem bis zu drei Monaten.
Nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ist ein Aufenthaltsverbot ein belastender Verwaltungsakt. Betroffene werden vor Erlass angehört und können begründete Einwände erheben. Diese können beispielsweise zeitlich und örtlich beschaffenheit betreffen oder die Lage des Arbeitsplatzes und die Möglichkeit der Religionsausübung berücksichtigen. Die Anhörungsverfahren zu den derzeit ausgesprochenen Aufenthaltsverboten sind abgeschlossen. Ausnahmen können jedoch während der gesamten Dauer der Maßnahmen bei der Polizei beantragt werden – von dieser Möglichkeit wurde in Einzelfällen bereits Gebrauch gemacht.
Die Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das die Polizei unmittelbar nach der Gewalteskalation einleitete. Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und ein erneutes Aufeinandertreffen der Großfamilien durch robuste polizeiliche Präsenz und Kontrollmaßnahmen zu verhindern.
Unterdessen gehen die Ermittlungen der Göttinger Mordkommission mit Hochdruck weiter. Im Fokus stehen 49 Tatverdächtige, deren konkrete Tatbeteiligung nachzuweisen oder auszuschließen ist. Die Auswertung von etwa 70 sichergestellten Handys läuft noch. Aufgrund der großen Datenmenge wurden die Geräte auf mehrere Fachkommissariate Forensik in der Polizeidirektion Göttingen verteilt.