Nach den Schüssen am Weender Tor in Göttingen am 13. Juni 2026, bei denen ein Polizist lebensgefährlich verletzt wurde, hatte die Polizei 40 Aufenthaltsverbote und 24 Meldeauflagen gegen Angehörige der beteiligten Großfamilien verhängt. Nun hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Beschluss vom 29. Juli 2026 diese Maßnahmen als rechtswidrig bewertet.
Bei der Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Göttinger Großfamilien an der Weender Straße in der Innenstadt kam es zur Schussabgabe. Ein Polizist wurde dabei getroffen und schwer verletzt. Ein 16-Jähriger wurde als Täter festgenommen und sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
Das Gericht entschied im einstweiligen Rechtschutzverfahren über eines der ausgesprochenen Aufenthaltsverbote und einer Meldeauflage. Bei summarischer Prüfung befand die Richter die Maßnahmen für rechtswidrig. Allerdings bestätigte das Gericht ausdrücklich die polizeiliche Gefahrenprognose. Diese basierte auf konkreten Indizien wie dem Mitführen griffbereiter, gefährlicher Gegenstände und deutete auf ein künftiges Straftaten- und Gewaltpotenzial hin. Das Gericht wies auch den Vorwurf der „unzulässigen Sippenhaft“ zurück, da die Maßnahmen auf individuellen Indizien beruhten und sich nicht an der Familienzugehörigkeit orientiert hätten.
Die Polizeiinspektion Göttingen wird nun die verhängten Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote differenziert überprüfen und neu bewerten. „Ziel bleibt es, Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger durch öffentliche Auseinandersetzungen von Großfamilien abzuwehren und konsequent gegen derartiges Verhalten vorzugehen“, erklärte Marco Hansmann, Leiter der Polizeiinspektion Göttingen. Er betonte, dass Aufenthaltsverbote ein wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr bleiben und dass gerichtliche Entscheidungen zur Fortentwicklung und Präzisierung der Rechtsanwendung beitragen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
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