Greiz. Am Samstagabend, 18. Juli 2026, gegen 23:15 Uhr, haben Beamte der Polizeiinspektion Greiz auf der Reichenbacher Straße einen auffälligen Citroën gestoppt. Das Fahrzeug war mit einem Versicherungskennzeichen und Geschwindigkeitsbegrenzungsplaketten gekennzeichnet – allerdings für 25 km/h. Der Fahrer war jedoch mit 50 km/h unterwegs.
Bei der Verkehrskontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Citroën als vierrädriges Leichtfahrzeug – ein sogenannter Micro Car – zugelassen war. Dies ist jedoch aufgrund der Beschaffenheit des Fahrzeugs nicht möglich. Die technische Ausstattung des PKW entsprach nicht den Anforderungen für diese Fahrzeugklasse.
Noch gravierender war ein weiterer Fund: Der 20-jährige Fahrzeugführer besaß lediglich die Fahrerlaubnisklassen AM und A1. Die erforderliche Klasse B für die Bedienung eines solchen Fahrzeugs fehlte ihm. Die Fahrerlaubnis erlaubt ihm normalerweise nur das Fahren von Krafträdern bis 125 Kubikzentimeter.
Die Polizei untersagte dem jungen Mann die Weiterfahrt sofort. Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen ihn eingeleitet – unter anderem wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Die genauen Umstände, wie es zu der Fehlzulassung des Fahrzeugs kam, werden noch ermittelt.