Grenzkontrolle: Pfefferspray und Munition beschlagnahmt

(Symbolbild)

Bei einer Grenzkontrolle am Grenzübergang Neuenburg am Rhein hat die Bundespolizei ein in Deutschland nicht zugelassenes Pfefferspray sowie Munition sichergestellt. Ein 32-Jähriger führte die Gegenstände bei der Einreise mit sich.

Am Donnerstagabend, 05.11.2026, reiste der Mann mit seinem Fahrzeug über die Rheinbrücke nach Deutschland ein. Bei der Kontrolle fanden die Einsatzkräfte in einer Tasche ein Pfefferspray ohne erforderliches Prüfzeichen. Zusätzlich mitgeführt waren Jagdmunition im Handschuhfach und Schreckschussmunition in seiner Geldbörse.

Der Mann gab an, in Frankreich Wildschweine zu jagen. Da die Einfuhr dieser Gegenstände nach Deutschland verboten ist, beschlagnahmte die Bundespolizei das Pfefferspray und die Munition. Gegen den Mann leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.


Wie sich die Zahlen entwickelt haben

Die Kriminalstatistik fasst gefährliche und schwere Körperverletzungen zu einer Gruppe zusammen. Gegenüber 2024 hat sich die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen in Baden-Württemberg um 5,4 Prozent verändert, sie ist gesunken. Gezählt wurden 2025 insgesamt 14.622 Fälle. Aufgeklärt wurden davon 82,2 Prozent, bundesweit 80,5 Prozent.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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