Grenzkontrollen in Chemnitz: Drei Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel zurückgewiesen

(Symbolbild)

An der deutsch-tschechischen Grenze bei Reitzenhain hat die Bundespolizei in den vergangenen Tagen drei Personen zurückgewiesen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz stellten bei Grenzkontrollen fest, dass alle drei ihre visumfreien Aufenthalte im Schengenraum bereits deutlich überschritten hatten.

Am 24. August gegen 6:30 Uhr wurde zunächst ein 27-jähriger Mazedonier kontrolliert. Die Überprüfung zeigte, dass er seinen visumfreien Aufenthalt um 25 Tage überschritten hatte. Nicht-EU-Bürger dürfen sich maximal 90 Tage je 180-Tage-Zeitraum visumfrei im Schengenraum aufhalten. Da er kein gültiges Visum für einen längeren Aufenthalt vorlegen konnte, erstellte die Polizei eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Der Mann wurde in die Tschechische Republik zurückgewiesen.

Zwei weitere ähnliche Fälle ereigneten sich kurz darauf. Am 25. August gegen 12:30 Uhr wurde ein 63-jähriger serbischer Staatsangehöriger kontrolliert, dessen visumfreier Aufenthalt bereits um 28 Tage überschritten war. Am 26. August gegen 1:25 Uhr folgte ein 46-jähriger Serbe, dessen Aufenthalt um 22 Tage überschritten war. Beide erhielten Strafanzeigen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und wurden ebenfalls an die Grenze zurückgebracht.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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