In der Lüneburger Innenstadt haben Polizei, Zoll, Finanzamt, Steuerfahndung, Gewerbeaufsicht und die Stadt am 17. Juli 2026 am Nachmittag und Abend eine Großkontrolle durchgeführt. Mehr als 50 Einsatzkräfte aus allen beteiligten Behörden kontrollierten insgesamt zehn Kioske, Dönerläden, Sportcafés und Barbetriebe bis in die späten Abendstunden.
Bei der Aktion stellten die Beamten die Personalien von mehr als 30 anwesenden Personen fest. In den umliegenden Bereichen der Lokalitäten führten die Einsatzkräfte parallel Straßen- und Jugendschutzkontrollen durch. Dabei fanden sie bei drei Personen jeweils eine geringe Menge Kokain, das sichergestellt wurde. Die Polizei leitete entsprechende Strafverfahren ein.
In mehreren Kiosken entdeckten die Kontrolleure zahlreiche Verstöße gegen das Tabakerzeugnisgesetz. Sie beschlagnahmten mehrfach nicht verkehrsfähige Nikotinbeutel. In einem Objekt wurde zudem eine geringe Menge Marihuana in Form von vorgedrehten Joints beschlagnahmt.
Das Hauptzollamt leitete zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schwarzarbeit ein. Darüber hinaus stellten die Behörden zahlreiche Ordnungswidrigkeiten fest – unter anderem Verstöße gegen die Abgabenordnung, brandschutzrechtliche Vorschriften und das Gewerberecht.
Bei der Kontrolle eines Cafés beziehungsweise einer Bar fanden die Einsatzkräfte ein Terminal für Sportwetten sowie einen Glücksspielautomaten. Es besteht der Verdacht des unerlaubten Glücksspiels. Die Geräte wurden dokumentiert und sichergestellt beziehungsweise für die weitere Prüfung durch die Fachbehörden erfasst. Zusätzlich wurden weitere Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen geahndet.
Hintergrund der Kontrollen sind wiederholte Erkenntnisse aus den vergangenen Monaten über gewerbliche Betriebe in der Lüneburger Innenstadt. Es gab Verdacht auf verschiedene Rechtsbrüche: Hinweise deuteten darauf hin, dass in Kiosken alkoholische Getränke, Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten sowie Distickstoffmonoxid (Lachgas) entgegen des Jugendschutzgesetzes an Minderjährige abgegeben werden. Auch Verstöße gegen kennzeichnungs-, steuer- und gewerberechtliche Vorschriften waren bekannt.
Ziel der gemeinsamen Netzwerkkontrollen ist die ganzheitliche Überprüfung der Betriebe, die Stärkung des Jugendschutzes sowie die Erhöhung der Sicherheit im Innenstadtbereich. Weitere Kontrollen dieser Art werden folgen. Die Sachverhaltsklärung und Ermittlungen durch die zuständigen Fachbehörden laufen noch.
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