Großkontrolle auf der A 67: Polizei stoppt 33 Lastwagen und Busse – 11 Weiterfahrten untersagt

(Symbolbild)

Über 40 Polizeibeamte aus vier Bundesländern haben am Dienstag auf der Tank- und Rastanlage Lorsch an der A 67 eine großangelegte Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durchgeführt. Einsatzkräfte aus Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz sowie vom Bundesamt für Logistik und Mobilität stoppten insgesamt 33 Fahrzeugeinheiten – bei 22 davon wurden erhebliche Mängel festgestellt.

Die Verstöße waren vielfältig: Von Verletzungen der EU-EWR-Sozialvorschriften über technische Defekte und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung bis hin zu fehlerhaften Abfalltransporten. Die Beamten zogen vor Ort rund 2000 Euro Sicherheitsleistungen ein. In elf Fällen musste die Weiterfahrt komplett untersagt werden.

Besonders auffällig waren beschädigte Reifen: Bei mehreren Fahrzeugen war die Bereifung so stark beschädigt, dass die Transportfahrzeuge nicht weiterfahren durften. Die Mängel konnten zwar an der Kontrollstelle behoben werden, erforderten teilweise aber erheblichen Aufwand – Werkstattfahrzeuge mussten eigens angefordert werden. Ein Transportunternehmen musste sogar zunächst eine schwer beschädigte Bremsscheibe seiner Zugmaschine austauschen, bevor die Fahrt fortgesetzt werden durfte.

Ein südeuropäischer Sattelzug fiel durch besonders schwere Verstöße auf: Zugmaschine und Anhänger waren in Kombination mit Kraftstofftanks ausgestattet, die die zulässige Maximalgröße von 1500 Litern überschritten. Das machte den Transport kennzeichnungspflichtig – doch die Fahrer waren für diese Art von Transport nicht geschult. Der Transportunternehmer musste den unzulässigen Zustand erst beheben und dann eine Sicherheitsleistung hinterlegen, um das laufende Bußgeldverfahren zu sichern.

Ein weiterer Fall betraf illegale Beschäftigung: Ein deutsches Transportunternehmen hatte Fahrpersonal aus einem Drittstaat eingesetzt, das keine ausreichende Arbeitsberechtigung besaß. Das verstößt gegen das Aufenthaltsgesetz und stellt eine Straftat dar. Sowohl der Disponent als auch der betroffene Fahrer müssen sich nun strafrechtlich verantworten.

Nach Angaben der Polizei zeigt das Ergebnis, dass solche Kontrollmaßnahmen unverzichtbar sind – und regelmäßig fortgesetzt werden sollen.

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