Großkontrolle auf der A8: Polizei stellt 26 Verstöße fest und untersagt vier Lastwagen die Weiterfahrt

(Symbolbild)

Am 3. September 2026 kontrollierten Einsatzkräfte mehrerer Behörden zwischen 9 und 13.30 Uhr auf der A8 am Rastplatz Kutzhof Richtung Neunkirchen gezielt den Schwerlastverkehr. An der Aktion beteiligten sich etwa 60 Kontrollkräfte: Verkehrspolizei des Saarlandes, Zentraler Verkehrsdienst der Polizei Rheinland-Pfalz, Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Zoll, Bundespolizei und Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Auch Polizeibeamte aus Frankreich und Luxemburg nahmen teil.

Die Kontrolle war Teil der „Grenz-AG-Transport Freisener Gespräche“, ein Zusammenschluss mehrerer Behörden, die gemeinsam Kontrollen des grenzüberschreitenden Güterverkehrs im Bereich Frankreich, Luxemburg und Deutschland durchführen.

Bei der Überprüfung von mehr als 40 Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse über 3,5 Tonnen stellten die Einsatzkräfte insgesamt 26 Verstöße fest. Diese betrafen die Ladungssicherung, besondere Vorschriften bei Abfall- und Gefahrguttransporten, den technischen Zustand der Fahrzeuge sowie die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten. Bei vier Lastkraftwagen untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Eine unabhängige Überprüfung auf einer Prüfstelle von zwei dieser vier Lastwagen führte zur Stilllegung beider Fahrzeuge wegen gravierender technischer Mängel.

Im Umfeld des Rastplatzes fanden außerdem stationäre Geschwindigkeitskontrollen statt. Die Einsatzkräfte stellten insgesamt 322 Geschwindigkeitsverstöße fest. Bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Pkw und 60 km/h für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen nun 155 Verkehrsteilnehmende mit einem Verwarnungsgeld und 167 mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Ein Pkw-Fahrer fuhr mit 150 km/h durch die Messstelle – 70 km/h zu schnell. Ihm und zwölf weiteren Fahrzeugführenden drohen ein Bußgeld sowie mindestens ein Monat Fahrverbot.

Die saarländische Verkehrspolizei kündigt an, auch künftig vergleichbare ganzheitliche Verbundkontrollen durchzuführen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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