Großkontrolle im Landkreis Groß-Gerau: Über 100 Anzeigen und mehrere Festnahmen

Bild Polizei Südhessen

Im Landkreis Groß-Gerau hat die Polizei am Donnerstag, 17. September, zwischen 19 Uhr und 1 Uhr eine massive Kontrollaktion in Gaststätten, Spielhallen, Bars und Lokalen durchgeführt. Mehr als 60 Betriebe wurden überprüft. Im Fokus standen die Betriebe selbst, ihre Geschäftsabläufe, das Personal und die anwesenden Gäste.

Die Polizei leitete 19 Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts der illegalen Prostitution, des unerlaubten Aufenthalts und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Hinzu kamen fast 100 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen die Glücksspiel- und Spielhallengesetze. Die Behörden ahndeten zudem gewerberechtliche und bauliche Verstöße, fehlende Pfandkennzeichnungen, Unregelmäßigkeiten bei Kassensystemen und Kassenführung sowie mangelnde Hygienevorschriften.

Bei der Kontrolle eines Lokals in Büttelborn fanden die Beamten zwei Geldspielautomaten ohne Genehmigung. Die Geräte wurden versiegelt und außer Betrieb gesetzt. Dem Betrieb fehlte zudem die Erlaubnis, Alkohol auszuschenken.

In einer Bar in Biebesheim versuchte eine Person zu flüchten, als die Kontrolleure eintrafen. Sie konnte festgenommen werden – der Grund war ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz.

Im Hotel in Ginsheim-Gustavsburg hielten sich acht Personen illegal in Deutschland auf, teilweise gingen sie der verbotenen Prostitution nach. Sechs von ihnen wurden vorläufig festgenommen. Zwei blieben im Polizeigewahrsam und sollten am nächsten Tag einem Richter vorgeführt werden. Bei dem Hotelbetreiber fanden die Beamten Drogen, die sie beschlagnahmten.

In einer Rüsselsheimer Gaststätte entdeckte das Hauptzollamt Darmstadt illegale Beschäftigung: Eine Angestellte arbeitete sechs Tage die Woche je 11 Stunden, erhielt aber nur 1.200 Euro monatlich – unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In der Küche einer Gaststätte in Kelsterbach arbeiteten zwei Männer, obwohl ihnen dies nicht erlaubt war. Sie hielten sich zudem illegal in Deutschland auf. Beide wurden vorläufig festgenommen. Das Regierungspräsidium Darmstadt ordnete an, dass einer von ihnen am nächsten Tag einem Richter mit dem Ziel der sofortigen Ausreise vorgeführt werden sollte.

In einem Lokal in Mörfelden-Walldorf wurde ein 30 Jahre alter Mann festgestellt, der per Haftbefehl gesucht wurde. Ihm fehlte die Bezahlung einer Geldstrafe in Höhe von mehreren Hundert Euro. Er bezahlte diese auf der Stelle und konnte danach gehen.

Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte über 600 Personen und 12 Fahrzeuge. Mehr als 150 Mitarbeitende von Polizei, Landeskriminalamt, Zoll, Staatsanwaltschaft Darmstadt, Stadtpolizeien, Finanzamt, Steuerfahndung, Bau-, Gesundheits- und Gewerbeamt sowie Regierungspräsidium Darmstadt waren beteiligt. Bei den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen den Betreibern Bußgelder in Höhe von über 30.000 Euro.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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