Das Polizeipräsidium Schwaben Nord hat am Mittwoch, 15. Juli 2026, eine großangelegte Durchsuchungsaktion durchgeführt. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg vollzogen Beamte gerichtliche Beschlüsse und durchsuchten zeitgleich 17 Wohnobjekte im Stadtgebiet Augsburg und im Landkreis Augsburg. Weitere Objekte befanden sich im Landkreis Amberg-Sulzbach und im Landkreis Landshut. An dem Einsatz waren insgesamt rund 200 Kräfte des Polizeipräsidiums Schwaben Nord und der Bereitschaftspolizei beteiligt.
Die Ermittlungen gehen zurück auf eine Durchsuchung des City Clubs am 31. Januar und 1. Februar 2026. Damals ermittelten die Beamten gegen 19 Personen im Alter von 22 bis 51 Jahren, die sich in dem Club aufhielten. Der Tatverdacht lautete auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Amtsgericht Augsburg erließ daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse gegen alle 19 Personen.
Bei der aktuellen Aktion fanden die Beamten in 12 der durchsuchten Objekte Betäubungsmittel. In einem Objekt wurden über 550 Gramm Marihuana entdeckt. Darüber hinaus stellten die Polizisten weitere illegale Drogen sicher: Amphetamin, Kokain, MDMA, Haschisch, LSD, Ecstasy und Methamphetamin – insgesamt in erheblicher Menge. Die genaue Gesamtmenge und der Wirkstoffgehalt werden derzeit noch durch kriminaltechnische Untersuchungen ermittelt.
Ein 39-Jähriger wurde vorläufig festgenommen und sitzt derzeit auf einer Polizeistation. Gegen ihn liegt der Verdacht vor, Betäubungsmittel hergestellt und bewaffnet mit ihnen gehandelt zu haben – beide Tatbestände gelten als Verbrechen. Die Polizei prüft aktuell, ob der Mann vor dem Haftrichter vorgeführt wird, um Untersuchungshaft zu beantragen.
Während der Durchsuchungen vollstreckte die Polizei auch einen bereits bestehenden Vollstreckungshaftbefehl gegen einen 20-Jährigen wegen einer rechtskräftigen Verurteilung in einer anderen Angelegenheit. Der junge Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen wird geprüft, ob die Tatbestände des Handels mit Betäubungsmitteln sowie des Besitzes von Betäubungsmitteln vorliegen. Die verdächtigen Personen haben sowohl die deutsche als auch die italienische Staatsangehörigkeit.
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