Grundsteuer Baden-Württemberg: BFH-Urteile werden veröffentlicht

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Der Bundesfinanzhof (BFH) macht die vollständigen Urteile zur umstrittenen Grundsteuerreform Baden-Württembergs öffentlich. Die beiden Gerichtsentscheidungen werden am Donnerstag, 2. Juli 2026, ab 10:00 Uhr auf der BFH-Website veröffentlicht.

Bereits am 20. Mai 2026 hatte der II. Senat des Bundesfinanzhofs die Urteile in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verkündet. Die Rechtssachen II R 26/24 und II R 27/24 befassten sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes von Baden-Württemberg. Damals teilte das Gericht die wesentlichen Entscheidungsgründe bereits mit: Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig.

Die nun folgende vollständige Veröffentlichung der Urteile ist ein üblicher Prozess in der Rechtsprechung. Nach einer mündlichen Verhandlung wird zunächst die Entscheidung verkündet – das ist der Moment, in dem das Gericht sein Urteil öffentlich bekanntmacht. Die schriftliche Begründung folgt dann später. Sie enthält alle Überlegungen und rechtlichen Argumente, auf denen die Entscheidung basiert.

Interessierte können die Urteile ab dem 2. Juli 2026 auf der Homepage des Bundesfinanzhofs unter www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidungen/entscheidungen-online/ abrufen. Eine zusätzliche Pressemitteilung zu den Entscheidungen plant das Gericht nicht. Wer sich bereits jetzt über die Kernpunkte der Urteile informieren möchte, kann auf die Pressemitteilung vom 20. Mai 2026 zurückgreifen, die ebenfalls auf der BFH-Website abrufbar ist.

Die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg war bundesweit von Interesse, da mehrere Bundesländer unterschiedliche Wege bei der Umsetzung der Grundsteuerreform gegangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass die alte Grundsteuer in ihrer bisherigen Form nicht mehr verfassungsgemäß war und reformiert werden musste. Baden-Württemberg entschied sich für ein eigenes Modell – im Gegensatz zu anderen Ländern, die sich dem Bundesmodell anschlossen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden und Städte. Sie wird von Eigentümern von Grundstücken und Gebäuden gezahlt. Die Reform betraf daher Millionen von Eigentümern bundesweit. Unterschiedliche Umsetzungen in den Ländern führten zu verschiedenen Bewertungsmethoden und damit zu unterschiedlichen Steuerbelastungen.

Mit der Feststellung des BFH, dass Baden-Württembergs Grundsteuergesetz verfassungsgemäß ist, bekommt die Landesregelung nun höchstrichterliche Bestätigung. Das gibt Sicherheit für Eigentümer, Gemeinden und alle anderen Beteiligten, die sich auf die Grundlage dieser Reform einlassen mussten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist das höchste deutsche Gericht für Steuer- und Zollrecht und sitzt in München. Seine Urteile gelten als verbindliche Auslegung des deutschen Steuerrechts.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Aktenzeichen: II R 26/24

Quelle: Pressemitteilung BFH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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