Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verhandelt am 4. Dezember 2026 über einen Grundsteuer-Streit, der landesweit Signalwirkung haben könnte. Im Kern geht es darum, ob Städte für gewerblich genutzte Grundstücke deutlich höhere Steuersätze festlegen dürfen als für Wohnimmobilien.
Geklagt hat eine Bochumer Grundstückseigentümerin gegen einen Grundsteuerbescheid. Ihr Grundstück wird teilweise gewerblich, teilweise zu Wohnzwecken genutzt. Die Stadt Bochum ordnete es als Nichtwohngrundstück ein und berechnete die Steuer mit einem Hebesatz von 1.190 Prozent — für reine Wohngrundstücke lag der Satz bei 715 Prozent.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Klägerin recht und entschied im Dezember 2025, dass die unterschiedlichen Hebesätze gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Die Stadt Bochum ging dagegen in Berufung. Der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts prüft nun sogar, ob er das Verfahren aussetzen und das Bundesverfassungsgericht einschalten soll. Mindestens sechs weitere ähnliche Verfahren gegen andere Städte wie Dortmund, Essen und Krefeld sind ebenfalls anhängig.
Termin: Freitag, 4. Dezember 2026, 10:00 Uhr, Saal I des Oberverwaltungsgerichts.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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