Am Samstagmorgen ist ein 45-jähriger Mann bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle der Bundespolizei am Flughafen Erfurt-Weimar in die Falle getappt. Bei der Überprüfung des Deutschen stellten die Beamten fest, dass ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Erfurter Staatsanwaltschaft gegen ihn vorlag – Grund war eine unbeglichene Bußgeldsache. Doch der Mann konnte sich freikaufen: Mit einem niedrigen dreistelligen Betrag bezahlte er die ausstehende Summe und entging damit der Verhaftung. Nach wenigen formellen Maßnahmen durfte der 45-Jährige seinen gebuchten Flug nach Antalya antreten.
Weniger glimpflich endete der Reisestart für einen 21-jährigen Fluggast etwa einen Tag später. Mitarbeiter des Luftsicherheitsdienstleisters entdeckten in seinem Rucksack ein Springmesser und informierten sofort die Bundespolizei. Der verbotene Gegenstand wurde beschlagnahmt. Gegen den Deutschen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nachdem die Beamten bestätigt hatten, dass der Mann keine weiteren gefährlichen Gegenstände mit sich führte, durfte er seinen Flug nach Mallorca dennoch antreten.