Halloween im Landkreis Harburg: Polizei warnt vor gefährlichen Streichen

(Symbolbild)

Am Samstag, 31. Oktober 2026, werden auch im Landkreis Harburg wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche verkleidet unterwegs sein und an Haustüren nach Süßigkeiten fragen. Die Polizeiinspektion Harburg nutzt diesen Anlass, um auf wichtige Verhaltensregeln hinzuweisen.

Halloween-Streiche dürfen weder andere Menschen gefährden noch fremdes Eigentum beschädigen. Das Beschädigen von Pflanzen oder Dekorationen, das Bewerfen von Häusern oder Fahrzeugen mit Eiern oder das Beschmieren von Gegenständen können den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Besonders gefährlich wird es, wenn Verkehrszeichen verdeckt oder zerstört werden oder Hindernisse auf Gehwege und Fahrbahnen gelegt werden – solche Handlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Polizei wird in der Halloween-Nacht im Landkreis präsent sein und bei entsprechenden Vorfällen einschreiten. Sie weist zudem darauf hin, dass nicht alle Menschen Halloween feiern oder Süßigkeiten verteilen möchten – dies sollte respektiert werden.

Eltern sollten mit ihren Kindern über Gefahren sprechen

Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern vor Halloween über mögliche Gefahren und die Grenzen vermeintlich harmloser Streiche zu sprechen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind, können durch verursachte Schäden zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Eine mögliche Haftung der Eltern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Die Polizei wünscht allen Kindern, Jugendlichen und Familien einen schönen Halloween-Abend und bittet darum, bei allem Spaß Rücksicht auf andere zu nehmen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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