Hamburg geht im Kampf gegen Alkoholmissbrauch und Ordnungsstörungen in die nächste Runde: Seit dem 1. August gilt ein Alkoholkonsumverbot nun nicht mehr nur am Hauptbahnhof selbst, sondern auch in weiten Teilen des angrenzenden Stadtteils St. Georg – konkret rund um den Hansaplatz, den oberen Steindamm und das Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Polizeipräsident Falk Schnabel und Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer stellten die Ausweitung am Montag vor.
Die Stadt Hamburg hatte bereits erfolgreich Erfahrungen mit dem Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof gesammelt. Flankiert von zusätzlichen Maßnahmen wie der sogenannten „Quattro-Streife“, Videoüberwachung sowie einem Waffenverbot, ließ sich die Lage dort spürbar beruhigen. Nun wird diese Strategie erweitert: Die Polizeipräsenz in St. Georg wurde bereits erhöht, gezielt sollen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten geahndet werden.
Die Polizei Hamburg registrierte in jüngster Zeit zahlreiche Straftaten und Ordnungsverstöße, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Mit dem ausgeweiteten Verbot soll dieser Entwicklung Einhalt geboten werden. Wer im betroffenen Gebiet alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit konsumiert, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen – bei wiederholtem Verstoß bis zu 200 Euro. Eine Ausnahme gibt es: Das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke, etwa auf dem Rückweg vom Einkaufen, bleibt erlaubt.
„Die bisherigen Maßnahmen haben zu einer spürbaren Verbesserung der Situation rund um den Hauptbahnhof und in St. Georg beigetragen“, sagte Falk Schnabel. „Für viele Anwohnende ist die Belastung dennoch weiterhin hoch. Mit der Ausweitung des Alkoholkonsumverbots setzen wir den eingeschlagenen Weg fort und ergänzen unser Maßnahmenpaket um einen weiteren Baustein, um die Wohnquartiere zu entlasten und Störer konsequent fernzuhalten.“
Bezirksamtsleiter Ralf Neubauer betont zudem die Unterstützung für Suchterkrankte: „Die Ausweitung des Alkoholkonsumverbots ist eine sorgfältig abgewogene Entscheidung, mit der wir nach den erfolgreichen Maßnahmen am Hauptbahnhof auch Entlastung in den unmittelbar angrenzenden, besonders belasteten Wohnquartieren schaffen wollen. Wichtig ist uns: Wir helfen suchtkranken Menschen, auch mit Angeboten vor Ort, schulden aber auch den Anwohnenden unsere Unterstützung.“
Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Während dieser Zeit wird das Bezirksamt zusammen mit der Polizei die Wirksamkeit der Maßnahme überprüfen und mit Anwohnenden, Gewerbetreibenden sowie lokalen Institutionen Rücksprache halten. Das ursprüngliche Alkoholkonsumverbot am Hamburger Hauptbahnhof hatte sich bewährt und wurde bereits um drei Jahre verlängert.
» Weitere Polizeimeldungen aus Hamburg Blaulicht