Heizungsgesetz-Reform: Vermieter müssen sich künftig an Heizkosten beteiligen

via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung plant mit der Reform des Heizungsgesetzes eine „Kostenbremse“ für Mieter: Vermieter sollen sich unter bestimmten Umständen an den laufenden Heizkosten beteiligen. Das kündigte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag an.

Konkret bedeutet dies: Vermieter haben weiterhin die Wahlfreiheit beim Einbau neuer Heizungen. Entscheiden sie sich jedoch für Heizungen mit fossilen Brennstoffen, müssen sie die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe übernehmen. „Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit“, begründete Hubig die Regelung.

Für bestehende Wohngebäude gilt ab Anfang 2029 beim Austausch von Öl- oder Gasheizungen eine vierstufige „Biotreppe“. Diese schreibt eine schrittweise ansteigende Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vor. Bei den ersten drei Stufen teilen sich Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die Kosten für Bio-Brennstoffe. Die Regelung gilt auch für Wohngebäude, die bis Ende 2029 erstmals genutzt werden.

Um eine korrekte Bemessung des Anteils biogener Brennstoffe zu gewährleisten, werden Lieferanten zu verlässlicher Information ihrer Kunden verpflichtet. Hintergrund ist die Verhinderung einer „Quersubventionierung“ biogener Brennstoffe, damit der vom Vermieter zu tragende Anteil nicht „kleingerechnet“ wird.

Ab 2028 werden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Mieter von Wohnungen in Nicht-Wohngebäuden sollen „auf vergleichbarem Niveau geschützt“ werden. Im parlamentarischen Verfahren soll eine pragmatische Regelung ausgearbeitet werden, die unterschiedliche Gegebenheiten bei Nicht-Wohngebäuden berücksichtigt und eine umsetzbare Abgrenzung zwischen Brennstoff-Verbrauch zu Wohnzwecken und gewerblichen Zwecken gewährleistet.

Für neu zu errichtende Wohnungen gilt Bestandsschutz, wenn die Bauantragsstellung vor dem Kabinettstermin erfolgte. Selbstversorgende Mieter, beispielsweise in Einfamilienhäusern oder bei Gasetagenheizungen, erhalten einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter in Höhe der Kostentragungspflichten des Vermieters. Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit im Ortsvergleich niedrigen Mieten soll ebenfalls noch im parlamentarischen Verfahren ausgearbeitet werden. 2036 werden die neuen Regeln hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung evaluiert.

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