Die hessische Polizei weist verstärkt auf die Gefahren hin, die mit der Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr verbunden sind. Mit der Kampagne „E-Scooter? Nur mit Plan. Regeln kennen. Sicher ankommen.“ setzt das Polizeipräsidium Südosthessen seit diesem Sommer auf Aufklärung und Prävention.
Grund für die intensivierte Aktion: E-Scooter werden täglich im Straßenverkehr genutzt und sind besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt. Gleichzeitig zeigen die Unfallzahlen, dass ihre Nutzung mit erheblichen Risiken verbunden ist. Ende September kam es in Hanau zu einem folgenschweren Verkehrsunfall mit einem E-Scooter.
Das Polizeipräsidium Südosthessen verteilt nun Präventionsplakate an Schulen im Zuständigkeitsbereich. Damit sollen Schülerinnen und Schüler direkt erreicht und auf wichtige Regeln für die sichere Nutzung aufmerksam gemacht werden. Die Plakate greifen unter anderem das Mindestalter von 14 Jahren, das Verbot der Personenbeförderung, die Nutzung von Smartphones während der Fahrt, Alkohol und Drogen sowie das Befahren von Gehwegen auf.
„E-Scooter sind keine Spielzeuge“, betont die Polizei. Wer mit ihnen unterwegs ist, nimmt am Straßenverkehr teil und muss die geltenden Regeln beachten. Auch Eltern spielen eine wichtige Rolle: Sie können ihre Kinder über die Regeln und möglichen Gefahren aufklären und für einen verantwortungsvollen Umgang sensibilisieren.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
E-Scooter sind kein Spielzeug: Verkehrszeichen und Ampeln gelten ebenso wie für andere Verkehrsteilnehmende. Nutzerinnen und Nutzer sollten die richtigen Verkehrsflächen nutzen und nüchtern unterwegs sein — Alkohol und andere berauschende Mittel haben im Straßenverkehr nichts verloren.
Obwohl das Tragen eines Helms bei E-Scootern nicht vorgeschrieben ist, kann er bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen. E-Scooter sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Die volle Aufmerksamkeit gehört dem Verkehrsgeschehen — das Handy sollte weggepackt werden.
Besonders an Kreuzungen, Einmündungen, bei schlechter Sicht sowie auf nassem oder unebenem Untergrund ist Vorsicht geboten. Vor Fahrtantritt sollte kurz kontrolliert werden, ob Bremsen, Beleuchtung und Reifen ordnungsgemäß funktionieren. Gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern sowie anderen schwächeren Verkehrsteilnehmenden ist Rücksicht gefragt. Nach der Fahrt sollte der E-Scooter so abgestellt werden, dass Gehwege, Einfahrten, Haltestellen und andere Verkehrsflächen nicht blockiert werden.
Mit der Verteilung der Kampagnenplakate an Schulen unterstützt das Polizeipräsidium Südosthessen die hessenweite Präventionsarbeit und setzt vor Ort einen weiteren Impuls für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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