Die sommerlichen Temperaturen locken derzeit viele Menschen zur Abkühlung an die hessischen Gewässer. Die Wasserschutzpolizei warnt jedoch vor erheblichen Gefahren und appelliert eindringlich an Badegäste und Wassersportler, die geltenden Regelungen einzuhalten.
Besonders an heißen Tagen nutzen Erholungssuchende die Ufer und Fließgewässer – doch die Bundeswasserstraßen sind keine überwachten Badegewässer und das Baden erfolgt auf eigene Gefahr. Fließgewässer bergen Risiken, die häufig unterschätzt werden: wechselnde Strömungen, unterschiedliche Wassertiefen und Unterwasserhindernisse können selbst erfahrene Schwimmerinnen und Schwimmer in Lebensgefahr bringen. In den heißen Sommermonaten ereignen sich in Hessen immer wieder Ertrinkungsunfälle.
Nach den Verkehrsvorschriften für Wasserstraßen ist das Baden und Schwimmen bis zu 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, Schleusen, Wehren sowie bestimmten Anlege- und Liegestellen verboten. Dies schließt auch das Springen von Brücken in das Gewässer ein. Verstöße gegen diese Regelungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden.
Besonders Sprünge von Brücken bergen erhebliche Gefahren: Der Gewässergrund ist häufig unbekannt, unter der Wasseroberfläche können Treibgut, Steine oder andere Hindernisse lauern, die nicht sichtbar sind. Hinzu kommt die Gefahr, dass sich Wasserfahrzeuge unbemerkt nähern.
Im Rahmen von Streifeneinsätzen hat die Wasserschutzpolizei wiederholt festgestellt, dass Steganlagen von Wassersportvereinen zweckwidrig als Badeplattformen oder Sprunganlagen genutzt werden. Diese Anlagen sind aber genehmigungsgemäß ausschließlich für das An- und Ablegen von Booten bestimmt und nicht baulich für eine Nutzung als Bade- oder Sprunganlage ausgelegt. Eine solche Zweckentfremdung führt zu erheblichen Gefahren für Nutzer, Anlagen sowie den Schiffs- und Wassersportverkehr.
Die Wasserschutzpolizei hat Verständnis für den Wunsch nach Abkühlung an heißen Tagen, betont aber: Die bestehenden Regelungen dienen dem Schutz aller Nutzerinnen und Nutzer der Wasserstraße und sollen schwere Unfälle verhindern. Kontrollen und Präsenz an den Gewässern werden in den kommenden Sommerwochen fortgesetzt.
Die Wasserschutzpolizei ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf: Beachten Sie die geltenden Badeverbote. Verzichten Sie auf Alkoholkonsum und andere berauschende Mittel vor dem Baden. Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt. Springen Sie nicht von Brücken oder Steganlagen ins Wasser. Achten Sie auf den Schiffs- und Wassersportverkehr und nehmen Sie Rücksicht auf andere Nutzer der Bundeswasserstraße. Vorsicht, Rücksichtnahme und die Beachtung der geltenden Vorschriften tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit an den hessischen Gewässern zu gewährleisten.