Die Polizei hat 2025 einen neuen Höchststand bei Verstößen gegen das Beleidigungsverbot von Politikern registriert. Nach aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistiken der Länder wurden 4.792 Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches erfasst, wie die „Welt“ berichtet.
Die Zahlen zeigen eine deutliche Steigerung: 2024 waren es noch 4.439 Verstöße, 2023 lag die Zahl bei 2.598 gemeldeten Verstößen. Es handelt sich dabei um polizeilich ausermittelte Delikte wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung von Politikern.
Die Daten geben keine Auskunft über spätere Verurteilungen, liefern aber einen Anhaltspunkt für die Kriminalitätsentwicklung. Der Bund wird die Polizeiliche Kriminalstatistik, die die gesammelten Daten der Länder enthält, am Montag veröffentlichen.
Lena Gumnior, Strafrechtsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, widersprach der oft erhobenen Behauptung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verbiete jegliche Kritik an Politikern. Diese Behauptung sei falsch und werde „von rechtsextremen Kräften der AfD genutzt, um mit populistischen Argumenten Vertrauen in unsere Demokratie zu untergraben“.
Gumnior regte an, über eine Beschränkung der Norm zu diskutieren: „Die Norm auf die kommunalen und ehrenamtlichen Mandatsträger zu begrenzen, die zunehmender Bedrohung und Übergriffen ausgesetzt sind.“ Diese hätten in solchen Situationen selten umfangreiche Unterstützung und erfahrene Ansprechpartner, während Berufspolitiker andere Schutzmöglichkeiten hätten.