Das Verteidigungsministerium plant eine deutliche Lockerung der Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren bei längeren Auslandsreisen. Die entsprechende Regelung soll künftig nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten.
Bereits ein Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes liegt vor, wie eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der dts Nachrichtenagentur mitteilte. Demnach wird die Meldepflicht für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“.
Hintergrund ist ein von der Linken beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Verwaltungsvorschrift, mit der die Meldepflicht bereits außer Kraft gesetzt wurde, rechtswidrig gewesen sein soll.
Das Ministerium wertet das Gutachten nach eigenen Angaben intern aus. Mit der geplanten Gesetzesänderung sei jedoch „bereits vorgesorgt“, erklärte die Sprecherin. Für den Übergangszeitraum bleibt die mutmaßlich rechtswidrige Allgemeinverfügung weiter in Kraft. Männer der betroffenen Altersgruppe müssen demnach „eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht einholen“.