Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. am Montag wegen des Messerangriffs von Bielefeld zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn des vierfachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig.
Die Richter stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte hatte am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einem Lokal in Bielefeld gezielt auf Gäste mit Messern eingestochen und dabei vier Personen lebensgefährlich verletzt.
Nach den Erkenntnissen des Generalbundesanwalts in dem Staatsschutzverfahren hatte sich Mahmoud M. spätestens 2015 in Syrien dem „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen. Bis November 2016 war er in Syrien unter anderem als Kämpfer eingesetzt und übernahm Aufgaben als Wach- und Grenzposten sowie in der IS-Immobilienverwaltung.
Nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Sommer 2023 blieb der Angeklagte dem IS weiter verbunden. Im Mai 2025 fasste er den Entschluss, im Namen eines weltweiten „Heiligen Krieges“ möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten. Gut ein Jahr nach der Tat erfolgte nun die Verurteilung zu der Höchststrafe.