Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten von derzeit fünf auf 20 Jahre verlängern. Das sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ vor der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg.
Die SPD-Politikerin will weitere Gesetzeslücken im Kampf gegen sexuelle Gewalt schließen. „Wir müssen zum Beispiel den Schutz vor verbaler sexueller Belästigung verbessern“, erklärte Hubig. Das Phänomen betreffe vor allem junge Frauen. Zudem arbeite das Ministerium an einer Anpassung des Mordparagrafen, um sicherzustellen, dass Femizide konsequent als Mord bestraft würden.
Bei der Verjährungsfrist für Vergewaltigung sieht Hubig dringenden Handlungsbedarf. Die derzeitige Frist von fünf Jahren sei zu kurz. Angemessen wären aus ihrer Sicht 20 Jahre, so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Man wolle dies so bald wie möglich anpassen.
Darüber hinaus befürwortet die Bundesjustizministerin eine Umstellung vom Grundsatz „Nein heißt Nein“ auf „Nur Ja heißt Ja“ bei Fällen sexueller Gewalt. Sie persönlich sei für eine Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Bis 2016 habe eine Vergewaltigung in der Regel nur dann vorgelegen, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt habe. 2016 sei man den wichtigen Schritt zu „Nein heißt Nein“ gegangen. Aus ihrer Sicht sei jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt.
„Nur Ja heißt Ja“ schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent, argumentiert Hubig. Betroffene seien auch dann geschützt, wenn sie sich in einer Schockstarre befänden und nicht mal mehr ein „Nein“ artikulieren könnten. Viele europäische Staaten hätten diese Lösung schon, und sie funktioniere. Sie sehe darin ein Vorbild, so die Justizministerin.