Hund bei 30 Grad im Auto zurückgelassen: Bundespolizei Dresden leitet Verfahren ein

(Symbolbild)

Am Dienstag, 4. August 2026, hat die Bundespolizei Dresden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz gegen einen 53-jährigen Deutschen eingeleitet. Der Mann hatte seinen Hund bei Außentemperaturen von 30 Grad über einen längeren Zeitraum in seinem verschlossenen Auto gelassen.

Gegen 09:30 Uhr entdeckten Mitarbeiter der städtischen Polizeibehörde Dresden auf dem Gelände des Hauptbahnhofs Dresden in einem verschlossenen schwarzen Auto einen zurückgelassenen Hund. Aufgrund der hohen Außentemperaturen alarmierten die Beamten die Bundespolizei.

Die Streife stellte fest, dass das Fahrzeug in der prallen Sonne abgestellt worden war. Die Seitenscheiben im Fondbereich waren jeweils nur einen Spalt geöffnet – eine Belüftung war damit unmöglich. Der Pudelmischling zeigte bereits Anzeichen einer Austrocknung (Dehydrierung).

Die Einsatzkräfte veranlassten einen Suchaufruf über die Lautsprecheranlage des Hauptbahnhofs, um den Besitzer zu erreichen.

Zehn Minuten später, gegen 09:40 Uhr, erschien der 53-jährige Mann und öffnete das Auto sofort. Der Pudelmischling wirkte jedoch weiterhin verhalten und geschwächt. Nach Angaben der Bundespolizei hatte der Mann die sommerlichen Bedingungen unterschätzt. Er hatte die Aufsicht über den Hund kurzfristig übertragen bekommen, während er einen Termin wahrnehmen musste.

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