Jugendlicher attackiert, Schulgebäude verwüstet, Kleingarten aufgebrochen

(Symbolbild)

In der Region Rheingau-Taunus haben Polizei und Ermittler in den vergangenen Tagen mehrere Straftaten registriert: einen Angriff auf einen Jugendlichen, einen unbefugten Eindringling in einer Schule und einen Einbruch in einen Kleingarten.

Angriff auf Sportplatz in Zissenbach
Am Montag, 28. September, gegen 18:40 Uhr, geriet ein 13-Jähriger auf einem Sportplatz in Zissenbach mit mehreren unbekannten Personen in Streit. Die Angreifer traten auf den auf dem Boden sitzenden Jugendlichen ein – gegen Rücken und Rippen. Anschließend liefen sie weg. Die Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zu den beteiligten Personen machen können. Hinweise nimmt die Idsteiner Polizei unter 06126-93940 entgegen.

Schulgebäude in Bad Schwalbach beschädigt
Zwischen Freitagnachmittag, 25. September, und Montagmorgen, 28. September, brach ein Eindringling in ein Schulgebäude in der Emser Straße in Bad Schwalbach ein. Der oder die Täter entleerten einen Feuerlöscher, wodurch ein Flur verschmutzt wurde. Zudem schlugen sie eine Fensterscheibe ein. Sie stahlen auch mehrere Bauteile von Computergeräten. Die Polizei Bad Schwalbach nimmt Hinweise unter 06124-7078140 entgegen.

Einbruch in Kleingarten in Geisenheim
Zwischen Sonntag, 27. September, 11:00 Uhr, und Montag, 28. September, 07:00 Uhr, verschaffte sich ein Eindringling unbefugt Zutritt zu einem Kleingarten in Geisenheim. Der oder die Täter schnitten ein Loch in den Zaun, brachen eine Gartenhütte auf und stahlen mehrere Gegenstände aus der Hütte sowie von der angrenzenden Wiesenfläche. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeuginnen und Zeugen, denen etwas Verdächtiges aufgefallen ist oder die Hinweise zum Täter geben können, melden sich bitte unter 06722-9112-0 bei der Polizeistation Rüdesheim.


Einfache Körperverletzungen in Hessen: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 26.651 einfache Körperverletzungen, das sind 424 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Hessen besser als der Bundesdurchschnitt, wo 516 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird die vorsätzliche einfache Körperverletzung nach § 223 StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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