Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge von Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt. Die Karlsruher Richter teilten ihre Entscheidung am Donnerstag mit.
Die Abgeordneten Janosch Dahmen von den Grünen und Ates Gürpinar von der Linken hatten am Mittwoch jeweils einen Eilantrag eingereicht, um die geplante Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Woche zu verhindern. Sie argumentierten, dass ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verletzt worden sei, da umfangreiche Änderungsanträge mit unzureichender Vorbereitungszeit vorgelegt wurden. Der für Freitag geplanten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag wollten sie damit Einhalt gebieten.
Dahmen äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens. Ein 279 Seiten umfassender Änderungsantrag sei erst kurz vor der abschließenden Beratung eingereicht worden, kritisierte er. Ein Gesetz mit Milliardenfolgen könne unter diesen Bedingungen nicht verantwortungsvoll geprüft werden, so seine Argumentation.
Das Bundesgesundheitsministerium wies die Vorwürfe zurück. Der Änderungsantrag habe den Abgeordneten inoffiziell bereits seit Sonntagabend vorgelegen, argumentierte das Ministerium. Eine Verzögerung des Gesetzes sei organisatorisch verkraftbar, solange es vor der nächsten Sitzung des GKV-Schätzerkreises im Herbst verabschiedet werde.
Der Zeitplan hängt nun maßgeblich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab. Allerdings kann noch der Bundesrat die Pläne durchkreuzen, da die Länder einer Verkürzung der Beratungsfrist zustimmen müssen.
Autor: dts Nachrichtenagentur