Die Polizei Gütersloh nimmt den Jugendschutz an den kommenden Karnevalstagen ernst. Neben verstärkten allgemeinen Alkoholkontrollen werden die Beamtinnen und Beamten gezielt gegen Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen vorgehen.
Die Erfahrung aus früheren Jahren zeigt: Viele Jugendliche bringen hochprozentigen Alkohol, meist in Mischgetränken, zu den Veranstaltungen mit — und missachten dabei die geltenden Altersgrenzen bewusst. Das Kriminalkommissariat für Prävention und Opferschutz wird im Umfeld der Karnevalsveranstaltungen gezielt Kinder und Jugendliche ansprechen und kontrollieren, bevor sie betrunken sind.
Rechtlich ist die Lage klar: Branntwein und branntweinhaltige Getränke, unabhängig vom prozentualen Alkoholgehalt, dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch vor ihnen konsumiert werden. Bei anderen alkoholischen Getränken wie Bier, Wein oder Sekt liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren. Verstöße treffen nicht nur den Verkäufer, sondern auch Erwachsene, die den Konsum in ihrer Gegenwart dulden.
Die Polizei empfiehlt Verkäuferinnen und Verkäufern dringend, die Stichtage für die Altersbestimmung zu notieren und sich von jungen Kunden grundsätzlich den Personalausweis zeigen zu lassen. Verstöße werden konsequent geahndet. Alle Karnevalsvereine unterstützen die polizeilichen Präventionsmaßnahmen und rufen ihre Mitglieder sowie erwachsene Teilnehmer zu verantwortungsvollem und vorbildhaftem Verhalten auf.
An den Karnevalstagen sind Polizistinnen und Polizisten rund um die Uhr im Einsatz — auch Angehörige des Kommissariats für Prävention und Opferschutz stehen für Fragen zur Verfügung.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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