Kempen: Betrunkener Radfahrer stürzt – Polizei warnt vor Alkohol im Straßenverkehr

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Ein Kempener ist am Geh- und Radweg in einer Unterführung gestürzt, nachdem er die Kontrolle über sein Fahrrad verloren hatte. Das Streifenteam, das den Unfall aufnahm, bemerkte Hinweise auf Alkoholkonsum. Ein freiwilliger Atemalkoholtest zeigte einen Wert von etwa 1,5 Promille. Die genaue Blutalkoholkonzentration wird erst durch eine Blutprobe ermittelt, die kurz darauf im Krankenhaus entnommen wurde.

Der Fall zeigt ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele Menschen denken, dass sie betrunken Fahrrad fahren können, wenn sie zu alkoholisiert für das Auto sind. Das ist rechtlich falsch. Schon ab 0,3 Promille kann es Konsequenzen haben, wenn der Fahrer oder die Fahrerin Ausfallerscheinungen zeigt – etwa Schlangenlinien fährt oder stürzt. Das nennt sich relative Fahruntüchtigkeit. Die absolute Fahruntauglichkeit beginnt bei 1,6 Promille. Bei diesem Wert ist die Fahrt zu Ende, unabhängig davon, ob der Fahrer oder die Fahrerin Ausfallerscheinungen aufweist.

Trunkenheit im Straßenverkehr ist eine Straftat, auch wenn sie mit dem Fahrrad begangen wird. Drohen können Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen. Im schlimmsten Fall kann jemand, der oder die alkoholisiert Fahrrad fährt, den Führerschein für das Auto verlieren – oder bekommt einen Eintrag, dass er oder sie den Führerschein gar nicht erst machen darf.

Die Polizei Viersen rät deshalb: Nach dem Genuss einer größeren Menge Alkohol sollten Autofahrer und Radfahrer gleichermaßen auf ihre Fahrzeuge verzichten und sich nach geeigneten Alternativen umsehen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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