Kleine Anfrage zu Stegen am Hasengraben

Die Stadtverordneten Kapp, Kogge, Zeller, Heigl, Raschke, Böttcher und die Fraktion DIE aNDERE haben eine Kleine Anfrage zur Oberbürgermeisterin eingereicht. Eine Kleine Anfrage ist ein Kontrollinstrument der Stadtverordnetenversammlung gegenüber der Verwaltung (§ 29 Abs. 1 BbgKVerf).

Gegenstand ist der Bereich des Hasengrabens zwischen Heiligem See und Havel. Dort befinden sich nach Angabe der Einreicher mehrere Stege und andere bauliche Anlagen im Wasser.

Die Stadtverordneten möchten wissen, welche Stege und baulichen Anlagen an dieser Stelle zulässig sind und auf welcher Rechtsgrundlage diese genehmigungsfähig sind. Sie fragen nach Größe und Nutzung dieser Anlagen. Weiterhin interessiert die genaue Anzahl der genehmigten Stege und baulichen Anlagen im Bereich Hasengraben.

Darüber hinaus erkundigen sich die Anfragenden, wann die letzte Überprüfung auf möglicherweise illegal errichtete Anlagen stattgefunden hat. Sie möchten auch erfahren, wie viele Verfahren es in den letzten Jahren bezüglich illegal errichteter Stege und baulicher Anlagen gegeben hat.

Die Anfrage wurde am 6. Juli 2026 eingereicht und ist öffentlich. Die Antwort der Oberbürgermeisterin steht noch aus.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg