Klöckner hisst Regenbogenflagge am Bundestag zum Tag gegen Diskriminierung

via dts Nachrichtenagentur

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat am Sonntag zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit die Regenbogenflagge auf dem Bundestag hissen lassen. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie an diesem Tag die Flagge gehisst.

Klöckner verwies auf einen „klaren parlamentarischen Anlass“ für den 17. Mai: An diesem Tag hatte der Bundestag im Jahr 2002 die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz beschlossen. Zugleich handele es sich um den Internationalen Tag gegen Homophobie. Die Beflaggung erfolgt im Rahmen des geltenden Flaggenerlasses der Bundesregierung, der vorsieht, dass die Regenbogenflagge nur einmal jährlich an Bundesgebäuden gehisst werden darf. „Deshalb weht die Flagge bei uns am 17. Mai und nicht am Tag des Berliner Christopher Street Days“, erklärte Klöckner.

Der 17. Mai steht international für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen. Hintergrund ist die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1990, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.

Klöckners Entscheidung, anlässlich des Christopher Street Days auf die Regenbogenflagge zu verzichten, hatte bereits im vergangenen Jahr für scharfe Kritik von queeren Organisationen, einem Teil der Opposition sowie aus der SPD gesorgt. Unter ihrer Vorgängerin Bärbel Bas (SPD) wurde die Flagge noch zum CSD gehisst. Klöckners Umgang mit dem CSD hatte zudem eine größere Debatte ausgelöst.

Wie die einzelnen Ministerien in diesem Jahr mit der Regenbogenflagge umgehen, ist noch offen. Die meisten planten laut einer Erhebung des „Tagesspiegels“ für Sonntag, die Flagge zu hissen. Das Familienministerium und das Verteidigungsministerium wollen dies zum diesjährigen Berliner Christopher Street Day am 25. Juli tun – ebenso der Bundesrat. Das Auswärtige Amt, das Verkehrsministerium und das Bundeskanzleramt verzichten vollständig darauf. Zudem ist bei noch nicht allen Ministerien klar, ob sie den Vorgaben des Bundesinnenministeriums folgen, nur an einem Tag die Flagge hissen zu dürfen.

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