Koalition streicht umstrittene Gebührenkürzung für Haus- und Kinderärzte

via dts Nachrichtenagentur

Union und SPD einigen sich auf eine wichtige Korrektur bei der ärztlichen Vergütung: Die sogenannte Fixkostendegression bei Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten soll wieder abgeschafft werden. Das teilte Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe mit.

Die Streichung soll im Rahmen einer Notfallreform umgesetzt werden. Union und SPD verständigten sich darauf im Zuge laufender Beratungen über Korrektionen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Das parlamentarische Verfahren soll noch im Oktober abgeschlossen sein, damit die Änderungen rechtzeitig vor dem 1. Januar 2027 wirksam werden – dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechenden Regelungen des BStabG sonst in Kraft getreten wären.

„Das ist eine wichtige Korrektur und ein großer Erfolg für die ambulante Versorgung“, erklärte Pantazis. „Der Fixkostendegressionsabschlag wäre das falsche Instrument am falschen Ort gewesen.“ Mit dieser Regelung hätten Praxen, die zusätzliche Patienten aufnehmen und damit die medizinische Versorgung sichern, mit einer niedrigeren Vergütung bestraft werden dürfen – eine paradoxe Situation, die der Politiker kritisiert.

Das BStabG sah ursprünglich vor, die Vergütung in der hausarztzentrierten Versorgung bei steigenden Leistungs- oder Einschreibemengen zu begrenzen. Die konkrete Regelung war ein Abschlag: Überstieg die Zahl behandelter Patienten eine bestimmte Menge, hätte die Praxis für zusätzliche Leistungen weniger Geld erhalten.

Diese Regelung war heftig umstritten. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnte vor erheblichen Konsequenzen – auch für notwendige Vorsorgeuntersuchungen. „Man müsste sich im Extremfall überlegen, ob man Eltern sagt, Wir haben die Menge erfüllt und können einen weiteren Termin für eine U3 weder personell noch finanziell leisten“, hatte BVKJ-Vizepräsidentin Anke Steuerer erklärt. Zuvor hatte bereits SPD-Gesundheitspolitiker Serdar Yüksel eine Rücknahme der Regelung angekündigt.

Pantazis verwies auf einen grundsätzlichen Widerspruch: „Wir haben gerade in der Primärversorgung vielerorts einen Flaschenhals.“ Es mache wenig Sinn, Haus- und Kinderärzte einerseits zu entbudgetieren und ein stärker hausärztlich koordiniertes Versorgungssystem aufzubauen, ihnen andererseits aber finanzielle Anreize gegen die Aufnahme zusätzlicher Patienten zu setzen. „Die hausarztzentrierte Versorgung wollen wir stärken und weiterentwickeln. Dann kann man nicht gleichzeitig finanzielle Anreize setzen, die ihre Ausweitung erschweren.“

Die Koalition plant darüber hinaus weitere Korrektionen am BStabG. Dazu gehören Nachbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung und die Rückkehr zur Pflicht für Krankenkassen, Versicherte bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags individuell informieren zu müssen. Auch zusätzliche Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser sollen Teil des Pakets sein.

Das BStabG verfolgt das grundsätzliche Ziel, den Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und die Beitragssätze zu stabilisieren. Parallel sind weitere Strukturreformen geplant. Vorschläge dafür soll eine Kommission Ende des Jahres vorlegen.

Pantazis betonte, dass die Beitragssatzstabilisierung angesichts der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig bleibt. Entscheidend sei aber eine genaue Prüfung: „Wo wir sparen können und wo wir sparen dürfen.“ Besonders in der Primärversorgung dürfe es keine finanziellen Anreize geben, die Aufnahme zusätzlicher Patienten zu erschweren.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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