Köln erarbeitet verbindliches Konzept für E-Scooter

Der Kölner Stadtrat befasst sich mit der Erstellung eines stadtweiten, verbindlichen E-Scooter-Konzepts. Der Antrag wurde nach § 3 der Geschäftsordnung (GeschO — interne Verfahrensregeln) des Rates eingereicht und trägt die Referenznummer AN/1055/2026.

Ein solches Konzept soll einheitliche Regelungen für den Umgang mit Elektro-Tretrollern im Stadtgebiet schaffen. Dabei geht es um Fragen wie Parkplätze, Verkehrssicherheit, Nutzungsbedingungen und die Koordination mit Verkehrsunternehmen und Sharing-Anbietern.

Mit einem verbindlichen Konzept würde die Stadt Köln eine stadtübergreifende Strategie entwickeln, die für alle Akteure — Anbieter, Nutzer und Verwaltung — gelten soll. Dies unterscheidet sich von einzelnen, dezentralen Regelungen für einzelne Stadtteile oder Bezirke.

Der Antrag ist Teil der laufenden Debatte über die Integration von Mikromobilität in den städtischen Verkehr. E-Scooter sind in Köln bereits im öffentlichen Raum verbreitet, eine übergreifende Regelung existierte bislang jedoch nicht flächendeckend.

Der Stadtrat wird sich in einer seiner kommenden Sitzungen mit dem Antrag beschäftigen und entscheiden, ob und in welcher Form die Verwaltung ein solches Konzept erarbeitet.

Maike Hiller, Politikredaktion NRW