Kreis Borken: Polizei kontrolliert E-Scooter vor Schulferien – drei Fahrer zu jung

(Symbolbild)

In Reken hat die Polizei in der vergangenen Woche Kontrollen von E-Scootern vor einer Schule durchgeführt. Der Bezirksdienst Reken und der Verkehrsdienst überprüften dabei, ob die Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sind, und sprachen mit den Fahrern und Fahrerinnen über die geltenden Vorschriften. Bei der Kontrolle des Alters der Fahrzeugnutzer fiel auf: Drei der jungen Fahrer waren jünger als 14 Jahre und erfüllten damit nicht das Mindestalter.

Die Kontrolle zeigte, dass nicht alle Regeln rund um E-Scooter bekannt oder eingehalten werden. Die Kreispolizeibehörde Borken nutzt dies zum Anlass, auf wichtige Vorschriften hinzuweisen.

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge
Wer einen E-Scooter nutzt, muss sich an die gleichen Regeln halten wie Autofahrer. Dazu gehört das Verbot, während der Fahrt ein Mobiltelefon zu benutzen. Bei Alkohol gelten klare Grenzen: Ab 0,5 Promille kann das Führen eines E-Scooters eine Ordnungswidrigkeit darstellen – wie beim Autofahren.

Mindestalter von 14 Jahren und Versicherungspflicht
Wer im öffentlichen Straßenverkehr einen E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem ist eine gültige Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie ist an der Versicherungsplakette am Roller erkennbar, und der Versicherungsnachweis muss mitgeführt werden. Die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Nur eine Person pro Roller
Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person fahren. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt, da das zusätzliche Gewicht und die veränderte Gewichtsverteilung das Fahrverhalten und die Stabilität beeinträchtigen. Das Risiko zu stürzen ist besonders bei Brems- oder Ausweichmanövern erhöht. Wer trotzdem zu zweit fährt, riskiert ein Verwarngeld.

Nicht auf dem Gehweg fahren
E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden. Fahrerinnen und Fahrer sollten vorgesehene Radwege nutzen. Falls diese nicht vorhanden sind, dürfen sie innerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn fahren.

Helm wird empfohlen
Für die eigene Sicherheit empfiehlt die Polizei, beim Fahren einen Helm zu tragen. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, doch ein Helm kann bei einem Sturz vor schweren Verletzungen schützen.

Die Kreispolizeibehörde Borken wird E-Scooter auch künftig im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitsarbeit kontrollieren. Ziel ist es, für die geltenden Regeln zu sensibilisieren und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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