Im Kreis Borken ermittelt die Polizei gegen unseriöse Notdienstanbieter. Grund sind zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts des Wuchers. In beiden Fällen hatten Geschädigte kurzfristig über eine Internetsuche Hilfe gesucht – einmal für die Beseitigung eines Bienennestes, im anderen Fall für eine Rohrverstopfung.
Die angeforderten Mitarbeiter erschienen schnell vor Ort und führten die Arbeiten zügig aus. Danach oder teilweise schon vorher wurden jedoch sehr hohe Beträge verlangt, die sofort per Kartenlesegerät bezahlt werden sollten. Nach Angaben der Geschädigten standen die in Rechnung gestellten Summen in keinem angemessenen Verhältnis zu dem, was tatsächlich geleistet wurde. Später stellten die Opfer fest, dass die Ansprechpartner schwer erreichbar waren und die angegebenen Firmenanschriften zweifelhaft erschienen.
So schützen Sie sich vor unseriösen Notdiensten
Gerade in Notsituationen handeln Betroffene unter Zeitdruck – genau das nutzen unseriöse Anbieter aus. Die Polizei empfiehlt daher: Informieren Sie sich möglichst vor der Beauftragung über das Unternehmen und lesen Sie Bewertungen kritisch. Achten Sie auf ein vollständiges Impressum mit nachvollziehbarer Firmenanschrift und Festnetznummer. Vereinbaren Sie vor Arbeitsbeginn einen verbindlichen Preis oder zumindest einen Kostenrahmen. Lassen Sie sich die einzelnen Leistungen und Kosten verständlich erläutern.
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn sofortige oder vollständige Zahlung bereits vor Arbeitsbeginn verlangt wird. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und unterschreiben oder bezahlen Sie nichts, wenn Ihnen Forderungen unangemessen hoch erscheinen. Holen Sie im Zweifel eine zweite Meinung oder ein weiteres Angebot ein. Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsbelege und vorhandene Kommunikationsdaten auf.
Das sollten Opfer tun
Wer glaubt, Opfer eines unseriösen Notdienstes geworden zu sein, sollte den Vorfall zeitnah bei der Polizei anzeigen. Sichern Sie vorhandene Unterlagen wie Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails, Fotos oder Chatverläufe. Wenden Sie sich gegebenenfalls auch an Ihre Bank, wenn die Zahlung per Karte erfolgte.
Die Polizei betont: Ein hoher Preis allein ist nicht automatisch eine Straftat. Ob der Straftatbestand des Wuchers oder andere Delikte erfüllt sind, wird anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft. Deshalb ist es wichtig, verdächtige Sachverhalte frühzeitig anzuzeigen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
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