Die Polizei im Kreis Borken warnt Besitzer von Pedelecs vor Diebstählen von Fahrradcomputern und gibt praktische Tipps zur Vorbeugung.
Das Zubehör lässt sich mit wenigen Handgriffen von der Halterung entfernen. Die Polizei rät daher grundsätzlich dazu, den Fahrradcomputer beim Abstellen des Pedelecs abzunehmen. Dadurch wird ein möglicher Diebstahl verhindert.
Sollte der Fahrradcomputer dennoch entwendet werden, ist eine eindeutige Identifizierung des Gerätes für die Ermittlungen von besonderer Bedeutung. Die Polizei stellt immer häufiger fest, dass eine Zuordnung zu den rechtmäßigen Eigentümern nicht möglich ist. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Individualnummer des Fahrradcomputers in vielen Fällen weder den Geschädigten noch den Fahrradhändlern bekannt ist oder dokumentiert wurde.
Die Individualnummer stellt jedoch ein wichtiges Identifizierungsmerkmal dar. Wird ein entwendeter Fahrradcomputer später aufgefunden, kann dieser anhand der Individualnummer zweifelsfrei einem bestimmten Fahrrad und dessen Eigentümer zugeordnet werden.
Die Polizei rät daher allen Besitzern von Pedelecs, ihren Fahrradcomputer unmittelbar nach dem Kauf zu fotografieren – sowohl die Vorder- als auch die Rückseite des Geräts. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die Individualnummer deutlich erkennbar und lesbar abgebildet ist. Bei handelsüblichen Fahrradcomputern befindet sich die Individualnummer auf der Rückseite. Neben den Kaufunterlagen sollten die Bilder aufbewahrt werden und im Fall eines Diebstahls der Polizei ausgehändigt werden.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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