Am frühen Montagmorgen des 13. Juli 2026 haben Polizisten des Kommissariats Bad Münder bei einer Verkehrskontrolle im Bereich Springe drei mutmaßliche Buntmetalldiebe kurz nach einer Tat festgenommen – mit rund 70 Metern Kupferkabel im Kofferraum.
Gegen 3 Uhr nachts fiel den Beamten ein grauer Personenwagen auf einer Landstraße auf, der deutlich zu schnell unterwegs war. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs entdeckten die Polizisten im Kofferraum circa 70 Meter Kupferkabel und diverses Werkzeug. Bei der Überprüfung der Insassen stellte sich heraus, dass der 46-jährige Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis hatte und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Einer der beiden Mitfahrenden, ein 33-jähriger Mann, führte eine geringe Menge Amphetamine mit sich. Das Fahrzeug war mit drei polnischen Staatsangehörigen besetzt – neben dem 46-Jährigen und dem 33-Jährigen auch eine 45-jährige Frau.
Bei der Befragung gaben die drei Tatverdächtigen an, nur kurz vor der Kontrolle widerrechtlich in einen abgesperrten Bereich des Güterbahnhofs Hameln gelangt zu sein. Dort entwendeten sie die hochwertigen Kupferkabel von industriellen Kabeltrommeln. Die Polizei Bad Münder nahm alle drei vorläufig fest und informierte die Bundespolizeiinspektion Hannover über den Fall.
Spezialisierte Ermittlungsbeamte der Bundespolizeiinspektion Hannover sicherten anschließend Beweise am Tatort. Die drei Tatverdächtigen wurden erkennungsdienstlich behandelt – neben Fotos und Fingerabdrücken wurden auch DNS-Proben entnommen.
Ein Gericht ordnete daraufhin Durchsuchungen der Wohnungen der Verdächtigen in Hannover an. Bei diesen Ermittlungsmaßnahmen fanden die Beamten umfangreiches Beweismaterial, mehrere Mobiltelefone, eine industrielle Maschine zum Abisolieren von Kabeln sowie eine größere Menge Amphetamine.
Die Bundespolizeiinspektion Hannover ermittelt nun wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls und leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Die Polizei Bad Münder ermittelt gegen die Verdächtigen zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.