Der Stadtrat berät am 15. September über einen Bürgerantrag zur Schönebecker Straße. Eine Person fordert Lärmschutzmaßnahmen und eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Die Schönebecker Straße wurde im Lärmaktionsplan der Stadt als Lärmbrennpunkt eingestuft — das bedeutet, die berechneten Lärmpegel überschreiten die Schwellwerte. Insgesamt hat die Stadt in ihrer neuesten Lärmkartierung 213 solcher Brennpunkte ermittelt. Weil Mittel und Personal begrenzt sind, kann nicht überall gleichzeitig gearbeitet werden. Die Stadt wählt daher gezielt aus: nach der Zahl der betroffenen Menschen, nach Verbindungen zu anderen Projekten wie Verkehrssicherheit oder Radwegplanung, und danach, welche Maßnahmen überhaupt möglich sind.
Nach diesen Kriterien gehört die Schönebecker Straße nicht zu den vorrangigen Bereichen. Deshalb sieht der aktuelle Plan keine Temporeduzierung dort vor. Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist laut früherer Prüfung rechtlich nicht durchzusetzen.
Fahrbahnerneuerungen geschehen nach den regulären Wartungsrhythmen der Stadt — dabei können lärmärmere Beläge eingeplant werden. Bei einer Umgestaltung des Straßenraums würde die Stadt prüfen, ob sie den Autoverkehr weiter von den Hausfassaden abrücken kann.
Die Lärmkartierung wird 2027 aktualisiert, der Lärmaktionsplan 2029 überarbeitet. Dann wird die Lärmsituation an der Schönebecker Straße neu bewertet.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW