Landwirtschaftsministerium blockiert Zuckersteuer-Pläne der Bundesregierung

via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeslandwirtschaftsministerium lehnt die geplante Zuckersteuer der Bundesregierung ab und hat Leitungsvorbehalt gegen die Eckpunkte des Finanzministeriums eingelegt. Das geht aus einem Schreiben vom 12. August hervor, das der „Spiegel“ einsehen konnte. Die zuständige Abteilungsleiterin aus dem Ministerium von Alois Rainer (CSU) richtet sich damit gegen das Eckpunktepapier vom 7. August 2026 aus dem SPD-Finanzministerium.

Das Hauptproblem aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums: Das Finanzministerium plant eine deutlich umfassendere Besteuerung als von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) empfohlen. Diese Kommission hatte im Frühjahr Sparvorschläge für die gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt. Doch das Finanzministerium plant, nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke zu besteuern, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke. „Auch sehen Sie, anders als die FKG, Getränke mit Süßungsmitteln als Steuergegenstand vor“, kritisiert das Landwirtschaftsministerium in seinem Protestschreiben.

Besonders problematisch sieht die Behörde die geplante Einführung von gleich drei Steuersätzen je nach Zuckergehalt statt nur zwei. Das Landwirtschafts- und auch das Wirtschaftsministerium haben berechnet, dass allein bei Erfrischungsgetränken Einnahmen von etwa 2 Milliarden Euro pro Jahr zu erwarten sind. Das liegt deutlich über den eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027, die zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.

Besonders kritisch bewertet das Landwirtschaftsministerium die geplante Besteuerung von Fruchtschorlen, Gemüsesäften und Smoothies. „Ihre Besteuerung würde das Ziel der Förderung einer gesunden Ernährung konterkarieren“, argumentiert die Behörde. Auch alkoholfreie Biere werden problematisch gesehen: Die Beamten von Alois Rainer warnen, dass dieses wegen der Steuer über dem Verkaufspreis von normalem Bier mit Alkohol liegen könnte. Zusätzlich raten sie davon ab, das Gesetz bereits ab 2027 zu erheben und schlagen vor, ein Jahr später zu starten, wie ursprünglich einmal geplant.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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