Leipzig antwortet zu Abschiebungen aus Schulen und Kliniken

Die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Abschiebungen aus Gesundheits- und Bildungseinrichtungen geantwortet. Eine Anfrage ist ein Auskunftsersuchen von Ratsmitgliedern an die Stadtverwaltung.

Seit 2020 hat die Ausländerbehörde eine Abschiebung aus einer Gesundheitseinrichtung durchgeführt. Bei Abschiebungen aus Schulen, Kitas, Ausbildungsstätten und Hochschulen teilte die Behörde mit, dass solche Maßnahmen stattgefunden haben, ohne konkrete Zahlen zu nennen.

Zur Feststellung der Reisefähigkeit — also der medizinischen Eignung für eine Rückführung — existiert zwischen Ausländerbehörde und Gesundheitsamt ein abgestimmtes Verfahren (Amtshilfe genannt). Das Gesundheitsamt wird um eine Beurteilung gebeten. Zunächst werden fachärztliche Befunde herangezogen. Falls diese fehlen oder unzureichend sind, erfolgt eine persönliche amtsärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt.

Konkrete Handlungsleitfäden zur Vermeidung von Abschiebungen aus Gesundheits- oder Bildungseinrichtungen bestehen nicht. Die Ausländerbehörde begründet dies mit der Vielzahl abzuwägender Faktoren, die Einzelfallentscheidungen erfordert. Die Behörde teilt mit, dass ihre Mitarbeiter angewiesen sind, bei solchen Maßnahmen die Sicherheit zu beachten, Vulnerabilität zu berücksichtigen und die Einbeziehung Unbeteiligter zu minimieren. Vor jeder Rückführung werden alternative Vorgehensweisen geprüft, um eine Vollziehung außerhalb der betreffenden Einrichtung zu ermöglichen.

Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen