Die Bundespolizei hat am Dienstagabend am Grenzübergang Podrosche einen 28-jährigen Libyer festgestellt, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Bei der Kontrolle gegen 22.10 Uhr stellten die Beamten zudem mutmaßlich gefälschte Dokumente sicher.
Der Mann saß in einem deutschen Fahrzeug und konnte auf Verlangen keine gültigen Personaldokumente vorlegen. Weder ein erforderliches Visum noch einen Aufenthaltstitel besaß er. Stattdessen händigte er den Beamten einen mutmaßlich internationalen libyschen Führerschein aus.
Die Überprüfung der Fingerabdrücke brachte schnell Klarheit: Gegen den 28-Jährigen bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Dieser war aufgrund einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung erlassen worden, um eine Geldstrafe in Höhe von 2.190 Euro vollstrecken zu können.
Eine weitere Überprüfung zeigte: Der Libyer hatte weder für Deutschland noch für einen anderen Schengen-Staat ein gültiges Aufenthaltsrecht. Die Bundespolizei nahm ihn daraufhin in Gewahrsam und brachte ihn zur Dienststelle.
Bei der näheren Prüfung der mitgeführten Dokumente und einer Durchsuchung fanden die Beamten noch einen nationalen libyschen Führerschein. Nach ersten Erkenntnissen ist einer der vorgelegten Führerscheine ein Fantasiedokument, der andere eine Fälschung. Dadurch erweiterten sich die strafrechtlichen Vorwürfe erheblich.
Die Bundespolizei leitete Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Für den 28-Jährigen nahm die Geschichte aber eine Wendung: Es gelang ihm, den ausstehenden Betrag für die Geldstrafe zu beschaffen und diese auszugleichen.
Im Anschluss sprach die Bundespolizei ein Einreiseverbot aus und ordnete die Zurückweisung nach Polen an. Die Übergabe an die polnischen Behörden folgt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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