Listenhund ohne Maulkorb: 31-Jähriger mit mehreren Haftbefehlen im ICE festgenommen

(Symbolbild)

Am Donnerstag, 30. Juli 2026, alarmierte das Zugbegleitpersonal eines Intercity Express die Bundespolizei in Hildesheim. Ein Fahrgast war mit einem sogenannten Listenhund unterwegs — einer Hunderasse, die häufig als gefährlich eingestuft wird — ohne den vorgeschriebenen Maulkorb. Der Mann durfte deshalb den Zug nicht weiter nutzen.

Kurz nach der Ankunft in Hildesheim um 16 Uhr verließ der 31-jährige Deutsche den Zug. Die Bundespolizisten überprüften daraufhin seine Personalien und stießen im polizeilichen Fahndungssystem auf mehrere offene Haftbefehle gegen ihn.

Der Mann war in mehreren Strafverfahren zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6.400 Euro verurteilt worden — wegen gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz. Hinzu kam eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten wegen einer weiteren Trunkenheitsfahrt und Bedrohung.

Da er die Geldstrafen nicht zahlen konnte, verlängerte sich seine Freiheitsstrafe um 197 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Insgesamt muss der 31-Jährige nun für über 25 Monate in Haft.

Die Bundespolizisten nahmen ihn sofort fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt. Sein Hund wurde an die Feuerwehr Hildesheim übergeben.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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