Lkw-Kontrolle bei Hanau: Fahrer ohne richtige Lizenz, Bagger unsicher geladen, Scheinwerfer fehlt

Der angehaltene LKW mit aufgeladenem Bagger.

Eine Verkehrskontrolle an der Anschlussstelle Hanau-Hafen hat am Sonntagabend gegen 22 Uhr ein regelrechtes Sammelsurium von Mängeln ans Licht gebracht. Eine Streife der Polizeiautobahnstation Südosthessen stoppte einen 7,5-Tonnen-Lkw, der auf der Bundesstraße 43A mit nur etwa 50 km/h unterwegs war – ein Tempo, das die Beamten stutzig machte.

Der 65 Jahre alte Fahrer, der gleichzeitig Halter des Fahrzeugs war, besaß nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse C1. Damit war die Fahrt bereits rechtswidrig.

Doch die Mängel gingen weit darüber hinaus. Auf der Ladefläche stand ein rund 2,2 Tonnen schwerer Bagger, der völlig unsicher befestigt war. Nur ein einzelner Spanngurt war über das Arbeitsgerät gezogen – mehr Alibi als echte Sicherung. Bei einer Notbremsung oder einem Unfall hätte diese tonnenschwere Last zum gefährlichen Geschoss werden können.

Das Zugfahrzeug selbst wies ebenfalls erhebliche Mängel auf: Die Hauptuntersuchung war überfällig, der Tankdeckel fehlte und war durch einen alten Handschuh ersetzt worden. An der Fahrzeugfront fehlte ein kompletter Scheinwerfer. Das Kontrollgerät funktionierte nicht, und die vorgeschriebene Fahrtaufzeichnung – ob digital oder auf Papier – lag nicht vor.

Der Fahrer erklärte den Beamten, er wolle nur kurz von Hammersbach nach Seligenstadt fahren. Diese kurze Strecke machte aus dem Fahrzeug aber noch keinen sicheren Transport. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Der Lkw darf erst wieder in Betrieb gehen, wenn die erheblichen Mängel behoben sind, der Bagger ordnungsgemäß gesichert ist und ein Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse C1 verfügbar ist.

Für den 65-Jährigen folgen nun ein Verkehrsstrafverfahren und mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren. Der Mann zeigte bis zum Ende der Kontrolle kein Verständnis für die Maßnahmen und sah sich nach Angaben der Beamten weiterhin im Recht.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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