Love-Scamming im Oberbergischen: 76-Jährige überweist vierstelligen Betrag an falschen Arzt

(Symbolbild)

Eine 76-jährige Frau aus Waldbröl ist Opfer eines sogenannten Love-Scamming-Betrugs geworden. Seit Mitte Mai hatte sie über die sozialen Medien Kontakt zu einer Person, die sich als verwitweter Arzt aus der Ukraine mit einem achtjährigen Kind ausgab. Nach zahlreichen Chats, dem Austausch von Bildern und Sprachnachrichten über einen Messengerdienst stellte sich der vermeintliche Arzt am 23. Juni als in finanzieller Notlage dar.

Der Betrüger gab vor, in einem Arbeitercamp festzuhalten und forderte die Waldbrölerin auf, einen mittleren vierstelligen Eurobetrag für seine Freilassung zu überweisen. Die 76-Jährige kam dieser Forderung nach und transferierte das Geld.

Ende Juni folgte die nächste Masche: Der Unbekannte behauptete, zusätzliches Geld für seinen Flug nach Deutschland zu benötigen. Doch dieses Mal griffen aufmerksame Bankmitarbeiter ein. Sie stoppten die geplante Überweisung in Höhe eines hohen vierstelligen Betrags, kontaktierten die Waldbrölerin und warnten sie vor dem Betrug.

Am Montag, 20. Juli, erstattete die 76-Jährige bei einer Polizeidienststelle Anzeige. Erste Ermittlungen der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis ergaben, dass die Bilder und Sprachnachrichten, die der Betrüger übermittelt hatte, augenscheinlich mit künstlicher Intelligenz gefälscht worden waren.

Love- und Romance-Scamming nehmen laut Polizei bundesweit zu. Bei dieser Masche knüpfen Betrüger Kontakte über Partnerbörsen, soziale Medien oder Messengerdienste. Nach mehreren Wochen oder Monaten intensiver Kommunikation täuschen sie dann finanzielle Notfälle vor – etwa Flugkosten, medizinische Eingriffe oder geschäftliche Notlagen – und bitten ihre Opfer um Geldtransfers. Diese Betrügereien richten regelmäßig hohen finanziellen und emotionalen Schaden an.

Die Polizei rät, bei virtuellen Bekanntschaften besonders vorsichtig zu sein. Wer um Geld gebeten wird, sollte sofort hellhörig werden. Niemals sollten finanzielle Mittel an Personen überwiesen werden, die man nur aus dem Internet kennt – egal ob via Banküberweisung, Gutscheinkarte oder Kryptowährungen. Auch sensible Daten wie Bankverbindungen, Ausweiskopien oder Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden.

Für Geschädigte empfiehlt die Polizei: Den Kontakt sofort beenden, eine neue E-Mail-Adresse einrichten und die Telefonnummer wechseln. Alle Mails und Chat-Verläufe sollten als Beweis gespeichert werden. Betroffene sollten versuchen, bereits getätigte Überweisungen rückgängig zu machen und auf jeden Fall Anzeige erstatten. Die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis steht unter den Nummern 02261 8199-4700 oder 02261 8199-4701 für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen bietet auch die Polizeiberatung unter www.polizei-beratung.de.

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