Im Schwalm-Eder-Kreis ist ein 62-jähriger Mann Opfer eines Liebesbetrugs geworden. Die sogenannte Love-Scamming-Masche hat ihm mehrere zehntausend Euro gekostet. Die Polizei warnt vor dieser Betrügerei und gibt konkrete Tipps zum Schutz.
Der Mann lernte vor etwa zwei Jahren über das Internet eine Frau kennen, die angab, im Ausland zu wohnen. Über mehrere Monate baute die Betrügerin geschickt sein Vertrauen auf und entwickelte mit ihm eine vermeintliche Liebesbeziehung. Dann begannen die Geldforderungen. In der Hoffnung, die Frau zu unterstützen und sie bald persönlich zu treffen, überwies ihr das Opfer nach und nach das Geld. Erst als der Mann misstrauisch wurde, wandte er sich an die Polizei.
Bei Love-Scamming treten Betrüger über Dating-Portale oder soziale Netzwerke mit ihren Opfern in Kontakt. Sie nutzen erfundene Lebensgeschichten und gefälschte Bilder, um unter falschen Namen Vertrauen aufzubauen. Haben sie dieses Vertrauen gewonnen, folgen Geldforderungen.
Schutzmaßnahmen gegen Love-Scamming
Die Polizei empfiehlt, bei Internetbekanntschaften grundsätzlich misstrauisch zu sein, besonders wenn Geld gefordert wird. Wichtig ist: Überweisen Sie niemals Geld, kaufen Sie keine Gutscheinkarten und leisten Sie keine finanziellen Unterstützungen. Sollten Sie bereits Zahlungen vorgenommen haben, machen Sie diese sofort rückgängig, wenn möglich.
Sichern Sie alle Chatverläufe, E-Mails und Überweisungsbelege – diese können später als Beweismittel dienen. Brechen Sie den Kontakt zur verdächtigen Person ab und antworten Sie nicht auf Nachrichten oder Anrufe. Um vollständig sicherzugehen, können Sie sich eine neue Telefonnummer und E-Mail-Adresse zulegen.
Wurde die Person im Internet blockiert, ist es wichtig, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Das dient nicht nur der Verfolgung der Täter, sondern ist auch wichtig, falls Banken später Ansprüche geltend machen – etwa weil Schecks weitergeleitet wurden. Die Polizei kann außerdem helfen, die Betrüger effektiv zu blockieren.
Betrugsfälle in Hessen: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 49.153 Betrugsfälle, das sind 783 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Hessen fast genauso wie der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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